THE SAFER SERVICE
FOR YOUR SECRETS
EXTERNE
DATENSCHUTZ-
BEAUFTRAGUNG
EXTERNE
DATENSCHUTZBEAUFTRAGUNG
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn
- Die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln.
- Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder
- Die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Artikel 10 besteht.
- Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benötigen einen Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
- Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite.
Sofern keine Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht*, entbindet dies den Verantwortlichen NICHT von den übrigen Verpflichtungen, welche die DSGVO fordert (z.B. Führen von Verarbeitungsverzeichnis, Sicherheit in der Verarbeitung/TOMs, Risikoanalysen, Datenschutzfolgenabschätzung, Schulungen der eigenen MAs zum Datenschutz, AV-Verträge, Betroffenenanfragen, Richtlinien, Meldung von Datenpannen, Informationspflichten).
Im Rahmen der Datenschutzberatung können die gleichen Tätigkeiten wie bei der Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter anfallen. Unterschied ist, dass diese projektbezogen, als Unterstützung des vorhandenen internen Datenschutzbeauftragten geschieht, oder die Umsetzung der Verpflichtungen aus der DSGVO (siehe oben), auch wenn kein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss*, von documentus Bayern übernommen wird.
LEADING THE WAY
IN DATA SECURITY
1
FAKTENCHECK
-
Einführendes Gespräch mit der Geschäftsleitung
-
Ist-Analyse
-
Datenschutzstandards bewerten
2
UMSETZUNG
-
Maßnahmen planen und priorisieren
-
Umsetzungsplan überwachen Mitarbeiter sensibilisieren
3
BETREUUNG
-
Prüfen und umsetzen aktueller Entwicklungen
-
Jahresbericht erstellen
-
Ansprechpartner für Mitarbeiter sein
-
Hilfe im Beschwerde-Fall
Ihre
Vorteile
Ein externer Datenschutzbeauftragter hat einen objektiven Blick auf Ihr Unternehmen.
- Ihre Mitarbeiter können sich aufs Kerngeschäft konzentrieren.
- Sie haben einen sicheren Ansprechpartner, auch bei Urlaub oder Krankheit.
- Keine Schulungskosten. Wir bilden unsere Datenschutzbeauftragten regelmäßig weiter.
- Sie profitieren von unserer 30-jährigen Erfahrung als Marktführer in der Auftragsverarbeitung.
- Wir reden nicht nur, sondern nehmen Sie auch bei der Umsetzung an die Hand.
